Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Aufrechnung im Insolvenzverfahren Steuerforderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden, muß das Finanzamt als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Ergeben sich im Lauf des Insolvenzverfahrens oder danach Steuererstattungsansprüche stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Finanzamt mit den Insolvenzforderungen gegen diese Erstattungansprüche aufrechnen kann. Dies hängt regelmäßig davon ab, welchem Verfahrensabschnitt und welcher Vermögensmasse die… Weiterlesen »